Rahmenvereinbarung zur Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein
Purchaser
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Country
—
Published
27 Aug 2025
Closing date
15 Sept 2025
Source ID
Docs found
—
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Summary
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie für Liegenschaften und Anlagen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein als Vollstromversorgung. Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wurde und der nicht bereits nach den Regelungen des EEG oder des KWKG oder sonstiger Regelungen gefördert wurde / wird. Ökostrom im Sinne dieser Ausschreibung ist Strom, der auf ökologisch vertretbare Weise aus Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie erzeugt wird. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Jahr 2026: 6.677 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 213,9 GWh. Im Jahr 2027: 6.878 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 215,4 GWh. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Toleranzband: Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110% von der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen je Auftraggeber). Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10% kann eine Preisanpassung erfolgen. Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben verwiesen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. zu den Konditionen des Angebotes beträgt 150% der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge). Hinweis: Diese „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10% der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Pro Los wird ein Rahmenvertrag mit einem Anbieter geschlossen. Es erfolgt keine Los- oder Zuschlagslimitierung.
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